Die Lage der Brücke war in einem Rheinbogen, wodurch eine Öffnung von 250 m nötig wurde. Die Einmündung des Uerdinger Hafens auf der linken und das weite Vorland auf der rechten Rheinseite ermöglichten eine gute Stützverteilung und dadurch symmetrische Stützweiten von 125 - 250 - 125 m. Das rechtsseitige Vorland wurde mit einer über sechs Öffnungen von je 45 m Stützweite durchlaufenden Flutbrücke überspannt. Auf dem linken Ufer stellte ein rd. 87 m langes Übergangsbauwerk mit 3 Öffnungen den Anschluß an die Strombrücke her und diente gleichzeitig zur Unterführung einer parallel mit dem Strom laufenden Verkehrsstraße.
Da eine Kabelhängebrücke, aufgrund der hohen Baukosten, nicht in Betracht kam, wurde ein im äußeren Umriß der Kabelhängebrücke ähnliches Brückensystem gewählt, das im wesentlichen aus Hängegurten bestand, die durch Parallelträger versteift waren.
Nachdem am 6.November 1933 der preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit die staatliche Genehmigung zum Bau der Brücke erteilt hatte, wurde unverzüglich mit den umfangreichen Erdarbeiten begonnen. Aufgrund tragfähigen Bodens wurden die beiden Übergangspfeiler und die Flutpfeiler in offener, umspundeter Baugrube bei teilweiser Wasserhaltung gegründet, während bei den beiden Strompfeilern die Druckluftgründung verwendet wurde. Die Eisenbetonsenkkästen wurden im August und September 1934 eingeschwommen und zwischen Führungsgeräten 7 bzw. 8 m unter Fußsohle abgesenkt. Die Arbeitsräume der Senkkästen wurden ausbetoniert. Alle sichtbaren Teile der Strom- und Übergangspfeiler sind mit Basaltlava verblendet worden, während die Flutpfeiler und das rechte Landwiderlager in schalungsrahem Beton belassen worden sind. Im Dezember 1934 waren sämtliche Pfeiler und das rechte Widerlager fertiggestellt.