Die Lage der Brücke ergab sich zwangsläufig in dem Duisburger Rheinuferbereich, der nicht von Industriewerken besetzt war. Die Forderungen der Rheinstrombauverwaltung bestimmten die Pfeilerstellung. Im Strom wurde nur ein Pfeiler zugelassen, und die Schiffahrtsöffnung am rechten Rheinufer mußte eine lichte Weite von 250 m aufweisen. Die Stützweiten ergaben sich zu 255,75 und 153,45 m. Als wirtschaftlichste und ästhetisch befriedigenste Lösung wählte man für die Stromöffnung einen Fachwerkbalken mit rautenförmiger Ausfachung. Für die linksrheinische Flutbrücke forderte die Strombauverwaltung 7 Öffnungen, so daß sich Stützweiten von 43,03 m für die einzelnen Öffnungen ergaben. Am rechten Ufer schlossen sich 2 Öffnungen mit Stützweiten von 23,10 und 19,50 m an.
Um den späteren Einbau von Straßenbahngleisen zu ermöglichen, wurde eine 12 m breite Fahrbahn angeordnet und auch beiderseits anschließend Radwege. Die Fußwege lagen außerhalb der Hauptträger.
Die Belastung entsprach den einschlägigen Vorschriften, und die statische Berechnung wies keine Besonderheiten auf. Die vergleichsweise für die Flutbrücken angebotenen massiven Gewölbe und auch die Vollwandbalken in genieteter Ausfühlung waren teurer als die ausgeführten geschweißten Vollwandbalken. Die Hauptträger der linksrheinischen Flutbrücken wurden in der Werkstatt zu Montagestücken von 32 m zusammengeschweißt und auf der Baustelle mit einem Montagemast montiert. Während des Einbaues der Fahrbahnteile wurden die Hauptträger in den Drittelspunkten unterstützt.
Die Erfordernisse der Schiffahrt bedingten zuerst den Bau des linksrheinischen Überbaues und anschließend den Freivorbau der Hauptstromöffnung mit einer Unterstützung in zwei Punkten. Für die Montage der Hauptstromöffnung wurde ein Freivorbauverfahren verwendet, der auf dem Obergurt lief und den Einbau größerer Montagestücke, bis zu 30 m Länge und 38 t Gewicht, ermöglichte. So konnte dieser Überbau in 5 Monaten montiert werden. Nach 2½ jähriger Bauzeit wurde die Brücke im Mai 1936 dem Verkehr übergeben.