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Nachdem Franz Haniel 1851 eine Konzession zur Ausbeutung eines
Felds von rd.90m2 auf dem linken Rheinufer erfolgreich beantragt
hatte und wegen des Umfangs Kritik in den betreffenden Gemeinden
laut wurde, traten, von Haniels Unternehmen ermutigt, in
unmittelbarer Nachbarschaft Konkurrenten auf den Plan. Eine
vierköpfige Arbeitsgemeinschaft linksrheinischer Unternehmer mit
dem Viersener Kommerzienrat Friedrich Diergardt und dem Präsidenten
der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft in Köln, Gustav Mevissen
wurde in einer Tiefe von 80m fündig und erhielt am 16.1.1857 vom
Königl.Preußischen Bergamt die Konzession über das Feld Diergardt
in den in Artikel 2 des Vertrags festgelegten Grenzen:
"Gegen
Norden: von dem Puncte C, dem Ausflusse des Baches Benke in den Rhein,
eine gerade Linie bis zu dem Puncte D, wo die nördliche Verlängerung
der über die Rumeler Windmühle und den Bodberger Kirchturm gezogene
gerade Linie den Kendelgraben im Schwafheimer Bruche trifft.
Gegen Westen: von dem Puncte D eine gerade Linie über die Rumeler Windmühle
und die Kirchturmspitze von Bodberg bis an das linke Rheinufer Punct
L.
Gegen Süden und Osten: von dem Puncte L das linke Rheinufer entlang
bis zum Anfangspuncte C.
Überall, wo es für nöthig erachtet wird, sollen in einer Frist von sechs
Monaten, auf Kosten der Concessionairs, unter Aufsicht des Königlichen
Bergamts, dauerhafte und kenntlich Lochsteine gesetzt werden."
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