"Mit der Planung einer festen Rheinbrücke am nördlichen Niederrhein beabsichtigte man eine bessere Verbindung zwischen dem Hinterland der Stadt Wesel und den linksrheinischen Grenzgebieten zu schaffen. So entstand im Jahre 1903 bereits ein erster Brückenvorentwurf und einige Jahre später beim Wasserbauamt Wesel ein Entwurf, der im wesentlichen die Formgebung der Ausführung aufwies. Die Lage der Brücke war durch die gegebenen Verhältnisse bestimmt.
Die Befestigungsanlagen auf der linken Rheinseite und die vorhandene Überquerung der Lippe, kurz vor der Einmündung in den Rhein, mußten beibehalten werden. Die Pfeilerstellung und die lichten Öffnungen wurden durch die Rheinstrombauverwaltung bestimmt. Diese Entfernungen der Pfeilermitten betrugen 55,0; 97,5; 150,0; 97,5; und zweimal 55,0 m.
Für die fünf ersten Öffnungen wurde ein zusammenhängendes Tragwerk vorgesehen, während die letzte Offnung von 55,0 ein eigenes Tragwerk erhielt.
Die mittlere Öffnung konnte mit 150,0 m kleiner als bei den weiter stromaufwärts gelegenen Rheinbrücken gewählt werden, da die Schiffszüge in Wesel ohne Aufenthelt durchfuhren. In der Gestaltung und im statischen System lehnte sicn der Ausführungsentwurf an die benachbarte Straßenbrücke bei Duisburg-Ruhrort an.
Die Auftragsverhandlungen, insbesondere für die stählernen Überbauten wurden durch den Ausbruch des ersten Weltkrieges verzögert. Die allgemeine Lage und die Zusicherungen durch die ausführenden Firmen ermöglichten trotzdem den Baubeginn. Die Gründung der beiden Widerlager und der beiden linksrheinischen Vorlandpfeiler wurden ohne Besonderheiten in offener Baugrube zwischen Spundwänden ausgeführt. Für die Gründung der übrigen Strom- und Vorlandpfeiler verwendete man Senkkästen aus einer mit Beton ummantelten Stahlkonstruktion.
Die aufgehenden Widerlager und Pfeiler bestanden aus einem Stampfbetonkern mit vorgesetzter Natursteinverkleidung.
Der stählerne Überbau wurde als Fachwerk-Gerberträger ausgeführt. Die beiden Seitenöffnungen kragten beidseitig aus und übernahmen in der Mittelöffnung einen Einhängeträger mit 1 = 75,0 m. An den zum Vorland hin angeordneten Kragträgern schließen Fachwerküberbauten mit 1 = 41,25 m an. Die Gesamtbreite zwischen den Geländern verteilte sich auf die Fahrbahn mit 7,50 m und zwei Fußwegen von 1,75 m Breite und der erforderlichen Breite für die Schrammborde und die Stahlkonstruktion. Der Hauptträgerabstand betrug 9,30 m, die Höhe der Hauptträger in den Nebenöffnungen 5,50 m, im parallelen Teil des Kragträgers 8,00 m und im eingehängten Mittelträger ca.9,00 m.
Die Systemhöhe über den Strompfeiler betrug 24,55 m. Bei der Anordnung von Pfosten und steigenden sowie fallenden Streben ergaben sich Feldteilungen von 6,875 m für die Seitenöffnungen und 7,50 m für die Hauptöffnugen. Um dem Bauwerk nicht nur in der Stromansicht eine einfach und ruhige Gliederung zu geben, beachtete man besonders die Formgebung der Hauptpylone und des oberen Windverbandes. Die Montage der Stahlüberbauten konnte auf Rüstungen sowohl für die Flutöffnungen als auch für die beiden Kragträgeröffnungen durchgeführt werden. Der Mittelteil wurde im Freivorbau montiert, wobei die Pendelgelenke durch besondere Hilfsmaßnahmen festgestellt wurden. Die Durchführung der Montage verzögerte sich, da keine Facharbeiter vorhanden waren und im Jahre 1916 eine Freistellung aus dem Heere nicht mehr erfolgte. So mußten die letzten Montagearbeiten, wie Ausrüsten und Freisetzen des Mittelträgers und das Aufbringen der Fahrbahn mit ausländischen Hilfskräften durchgeführt werden.